Aufregung, Nervosität, Ungewissheit – die neuen EU-Datenschutzregeln haben viele Reaktionen hervorgerufen. Nach zweijähriger Übergangszeit gilt die Datenschutz-Grundverordnung vom heutigen Freitag an in allen 28 EU-Staaten. Aber was kommt auf die Verbraucher zu? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.
Was regelt die neue Verordnung?
Im Kern soll die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Unternehmen, Organisationen oder Vereine geregelt werden. Dazu gehören Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Ausweisnummer oder IP-Adresse. Wie die Daten gespeichert werden – digital, auf Papier oder mittels Videoaufnahme – ist egal.
Besonders empfindliche Daten zu religiösen Überzeugungen, Gesundheit oder Sexualleben dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Die neuen Regeln gelten auch für Unternehmen, die außerhalb der EU sitzen, ihre Dienste aber hier anbieten. Deshalb sind Internetriesen mit Sitz in Amerika wie Facebook oder Google auch davon betroffen.
Was ändert sich für Verbraucher?
Dass Versprechen ist: EU-Bürger sollen die Hoheit über ihre Daten zurückbekommen. Zum Beispiel wird ihnen künftig ein „Recht auf Vergessenwerden“ zugestanden. Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Zudem haben Verbraucher das Recht auf Auskunft.
Unternehmen und Organisationen müssen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen. Die EU-Kommission nennt als Beispiel die Bonuskarte eines Supermarktes: Kunden könnten etwa erfahren, wie oft sie die Karte verwendet haben, bei welchen Supermärkten sie eingekauft haben, und ob der Supermarkt die Daten an eine Tochter weitergeben hat.
Außerdem bekommen Internetnutzer durch den sogenannten Datenrucksack mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Wechseln sie von einem Anbieter zum anderen, können sie E-Mails, Fotos oder Kontakte mitnehmen. Zudem müssen Verbraucher über Datenschutz-Verstöße – etwa durch Datenlecks oder Hackerangriffe – informiert werden. Wenn ein Risiko für sie entstanden ist, müssen Unternehmen die Verstöße zudem bei nationalen Behörden melden.
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