Unverschämte Forderung Gerichtskasse Köln

Liebe Leser,

heute habe ich etwas sehr lustiges in der Post gefunden. Ein ehemaliger Kunde von uns der wohl öfters mal die Rechnungen nicht begleicht hat offene Rechnungen bei uns und wohl auch bei der Gerichtskasse Köln. Nun erhalten wir ein Schreiben von der Gerichtskasse Köln das WIR die Rechnung über 71 Euro zahlen sollen 🙂

Der Brief von der Gerichtskasse Köln ist auch nicht an den Kunden gerichtet sondern direkt an uns. In dem Schreiben zwar im Text die Firma unseres ehemaligen Kunden drin aber die Rechnung ist an uns direkt adressiert. Des weiteren wird mit dem Gerichtsvollzieher gedroht, wenn die Rechnung nicht beglichen wird. Ich habe nachdem ich den Brief gelesen habe mit der Gerichtskasse telefoniert die dann eine schriftliche Stellungsnahme gefordert hat. Die „Stellungsnahme“ ging dann prompt per Fax bei der Gerichtskasse ein. Mal sehen was als Antwort kommt, es ist eine Frechheit einfach jemand herauzupicken und dann noch mit dem Gerichtsvollzieher zu drohen. Obwohl diese offene Rechnung nicht gerechtfertigt ist. Es kann doch nicht angehen, dass jemand drittes die Rechnung anderer begleichen muss. Eine unverschämte Frechheit ist das was sich da die Gerichtskasse Köln erlaubt hat.