Gewerbe auf Virtual Office anmelden

Einige Kunden und Interessenten fragen ob das Gewerbe auf das Virtual Office Anschrift angemeldet werden kann. Hierzu wäre einmal dieser Beitrag interessant: http://virtualofficeblog.de/gewerbe-anfragen/

Des weiteren möchten ich drauf hinweisen, dass der Wohnort für die Gewerbesteuer relevant ist, denn hier konkurrieren die Gemeinden um die kommunale Abgabe. Insofern kann es passieren, dass mehrere Gemeinden Anspruch darauf erheben. Wenn die einzige Zustellfähige Adresse aber in Berlin ist, da das Virtual Office in Berlin sitzt, hat Berlin ein gewichtiges Argument in der Hand und wenn Sie aus München sind, da Sie dort gemeldet sind, dann erhebt München ebenfalls einen Anspruch, da ein Virtual Office keine Betriebsstätte ist.

Das bedeutet, wenn Sie aus München sind und das Gewerbe in Berlin auf ein Virtual Office Service anmelden könnten Sie dadurch steuerrechtlich benachteiligt werden. Daher weisen wir unsere Kunden immer drauf hin hin, dass Sie das Gewerbe am besten auf die Privatadresse anmelden und als Korrespondenzadresse unseren Virtual Office Service nutzen.